„Bei der Erziehung muss man etwas aus dem Menschen herausbringen und nicht in ihn hinein.“ Dieses Zitat von Friedrich Fröbel (1782-1852), dt. Pädagoge und 1837 Gründer des ersten Kindergartens in Deutschland, ist die Grundlage der Bemühungen für Kinder und Jugendliche im Kinderhaus Göhren auf der Insel Rügen

Kinder und Jungerwachsene finden in Göhren ideale häusliche, sportliche und kulturelle Bedingungen vor. Ergänzt wird dieses familiäre Angebot durch klimatische und landschaftliche Bedingungen, die ein ungestörtes Aufwachsen garantieren.

Im Kinderhaus finden Kinder ab zwei Jahre und Jugendliche bis zum jungen Erwachsenen einen Platz. Dazu nehmen wir auch Kinder und Jugendliche mit Lernbehinderungen sowie mit leichten körperlichen Behinderungen in unserer Einrichtung auf. Dabei können Mädchen und Jungen in die Familie integriert werden.

Insgesamt stehen fünf Plätze nach den gültigen Rechtsgrundlagen für die Aufnahme und die Ausgestaltung der Hilfen zur Verfügung: Hier die §§ 27 und 41 SGB VIII, jeweils in Verbindung mit den §§ 34 und 35a SGB VIII.

Ziel des Kinderhauses Rügen ist es, die Kinder und Jugendlichen in ihrer gesamten Entwicklung so zu fördern und zu befähigen, dass sie nach Beendigung der Hilfe in ihrem Leben und den dann aktuellen Lebensbedingungen eine altersgerechte Lebenstüchtigkeit entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen aufweisen können.

Die Schul- bzw. Berufsausbildung wird in den öffentlichen Schulen und Ausbildungseinrichtungen der Region durchgeführt. Dabei sind alle Schularten in Göhren bzw. in der näheren Umgebung vorhanden.

Doch nicht ausschließlich das Lernen steht im Vordergrund der Erziehung. Mit den Kindern und Jugendlichen werden zahlreiche Freizeitaktivitäten unternommen. Ferienausflüge nach Wernigerode oder auf den Campingplatz in Ketzien bei Potsdam (am Ufer der Havel) stehen ebenso wie Ausflüge auf der Insel Rügen oder nach Stralsund auf dem Programm.

Betreut werden die Kinder und Jugendlichen von einer staatlich anerkannten Erzieherin / Grundschullehrerin und Ihrem Ehemann. Hierbei handelt es sich um die "Eltern" des Kindehauses. Sie wohnen gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen im Kinderhaus als eine Familie. Zusätzlich arbeitet als pädagogische Kraft eine staatlich anerkannte Erzieherin mit.

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